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   BGH, 28.10.1957 - II ZR 106/56   

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https://dejure.org/1957,6065
BGH, 28.10.1957 - II ZR 106/56 (https://dejure.org/1957,6065)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1957 - II ZR 106/56 (https://dejure.org/1957,6065)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1957 - II ZR 106/56 (https://dejure.org/1957,6065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung eines Handelsvertretervertrages - Fristlose Aufhebung eines Handelsvertreterverhältnisses - Pflicht des Handelsvertreters zur Wahrung der Interessen des Unternehmers - Konkurrenzvertretung durch einen Handelsvertreter - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Wettbewerb des HV, Zerstörung des Vertrauensverhältnisses, Konkurrenztätigkeit, Zweifel über das Vorliegen einer Wettbewerbstätigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1954 - II ZR 26/53

    Geltung eines gesetzlichen Wettbewerbsverbots für einen Handelsvertreter -

    Auszug aus BGH, 28.10.1957 - II ZR 106/56
    Diese Auffassung stimmt mit der herrschenden Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung überein, wie sie auch vom erkennenden Senat wiederholt vertreten wurde (RG 148, 48 [57]; BGH MDR 1954, 606 [BGH 30.06.1954 - II ZR 26/53] BB l956, 95; WM 1956, 138), wobei in der letzteren Entscheidung besonders darauf hingewiesen wurde, daß durch den auf Dauer berechneten Handelsvertretervertrag ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet werde, das ein vertrauensvolles beiderseitiges Zusammenwirken erfordere.
  • BGH, 20.10.1955 - II ZR 75/54

    Fristlose Kündigung des HVV, Verletzung der Wahrheitspflicht, vereinbarter

    Auszug aus BGH, 28.10.1957 - II ZR 106/56
    Diese Auffassung stimmt mit der herrschenden Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung überein, wie sie auch vom erkennenden Senat wiederholt vertreten wurde (RG 148, 48 [57]; BGH MDR 1954, 606 [BGH 30.06.1954 - II ZR 26/53] BB l956, 95; WM 1956, 138), wobei in der letzteren Entscheidung besonders darauf hingewiesen wurde, daß durch den auf Dauer berechneten Handelsvertretervertrag ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet werde, das ein vertrauensvolles beiderseitiges Zusammenwirken erfordere.
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